Anmeldung
Herzlich willkommen auf der Anmeldeseite für den Schüler:innenwettbewerb „#KA2055: Unsere Stadt, unsere Zukunft!“!
Hier erfahren Sie alles Wichtige, um Ihre Schüler:innen oder Kinder Schritt für Schritt für den Wettbewerb anzumelden.
Schritt 1
Zunächst können Sie als Lehrkräfte oder Eltern ihr Interesse am Wettbewerb per E-Mail an das Organisationsteam bekunden. Sie erhalten dann alle wichtigen Informationen und bleiben über Neuigkeiten auf dem Laufenden.
In dieser Phase sammeln wir nur grundlegende Angaben wie Ihren Namen, die Schule und eine E-Mail-Adresse, damit wir Sie erreichen können.
Hier können Sie unverbindlich Interesse bekunden (Wenn Sie kein Mail-Programm verwenden: Schicken Sie uns bitte eine formlose Mail an ka2055 ∂does-not-exist.itas kit edu).
Schritt 2
Sobald Sie sich entschieden haben, verbindlich teilzunehmen, beginnt die zweite Phase: die feste Anmeldung der Einzel- und/oder Gruppenbeiträge Ihrer Schüler:innen bzw. Kinder.
Bitte laden Sie schon zu diesem Zeitpunkt die Einwilligungserklärung für Bild- und Videoaufnahmen [für Eltern und Erziehungsberechtigte] [für Lehrkräfte], die Einverständniserklärung [für Eltern und Erziehungsberechtigte] [für Lehrkräfte] sowie die Datenschutzinformationen [Herunterladen] herunter (siehe hierzu auch Schritt 3). Diese Dokumente sind für die Teilnahme notwendig und sollten bis zur Einreichung der Beiträge vollständig vorliegen.
Die Anmeldung ist bis zum 6. Juni 2025 möglich.
Schritt 3
Der letzte Schritt ist die Einreichung der kreativen Beiträge. Gemeinsam mit den fertigen Einzel- und/oder Gruppenarbeiten reichen Sie bitte auch alle unterschriebenen Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten ein.
Details zur Einreichung der unterschiedlichen Medienformate finden Sie hier.
Wettbewerbsbeiträge und Einverständniserklärungen können bis zum 30. Juli 2025 eingereicht werden.
Teilnahmebedingungen
- Teilnehmen dürfen Schüler:innen der 5. bis 9. Klasse einer Schule aus Karlsruhe oder dem Landkreis Karlsruhe (alle Schulformen).
- Die Schüler:innen können entweder einzeln oder in einer Gruppe von bis zu 5 Personen teilnehmen.
- Schüler:innen dürfen bei der Produktion ihrer Beiträge keine urheberrechtlich geschützten Bild-, Audio- oder Videoinhalte verwenden. Das Material muss entweder selbst produziert oder ausdrücklich als lizenzfrei (Kennzeichnung „CC0“) oder als Creative Commons (erfordern Namensnennung der Quelle) gekennzeichnet sein.
- Die Schüler:innen dürfen sich für die Entwicklung ihrer Ideen bei ihren Lehrkräften und den Zukunftsbuddies helfen lassen.
- Die Anfertigung der Einreichungen müssen die Schüler:innen weitgehend selbst übernehmen. Erlaubte Hilfestellungen sind die Bereitstellung der Materialien (z.B. Technik, Leinwände, Farben, lizenzfreie Datenbanken). Idee und Umsetzung müssen jedoch maßgeblich von den teilnehmenden Schüler:innen selbst stammen.
- Zur Teilnahme müssen die Schüler:innen bis zum 6. Juni 2025 von ihren zuständigen Lehrkräften oder Erziehungsberechtigten hier angemeldet werden.
- Die eingereichten Beiträge müssen den technischen Vorgaben entsprechen, die hier festgelegt sind.
- Die Wettbewerbsbeiträge müssen zusammen mit den Einverständniserklärungen der Eltern bis spätestens 20. Juli 2025 eingereicht werden, um berücksichtigt zu werden. Das Einverständnis zur Ausstellung der Einreichungen ist Voraussetzung für die Teilnahme der Schüler:innen am Wettbewerb.
- Bei Veranstaltungen im Rahmen des Wettbewerbs übernimmt das KIT keine Aufsichtspflicht für das jeweilige Kind/die jeweiligen Kinder. Die Aufsichtspflicht verbleibt zu jedem Zeitpunkt bei den betreuenden Personen (Lehrer:innen/Eltern), welche ununterbrochen anwesend sein müssen.
- Haftungsausschluss: Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf ein vom KIT zurechenbares grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen. Eine Haftung des KIT für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des KITs oder eines Erfüllungsgehilfen desselben beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das KIT nur für den bei Vertragsschluss bzw. Veranstaltungsbeginn vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Dies gilt nicht, wenn 1. es sich um einen Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt; 2. der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht“.